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Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll mehr Verbraucherschutz, eine stärkere Prüfung der Kreditwürdigkeit und eine Änderung bei Pensionsrückstellungen bringen.
Mieter müssen den Einbau von Funkrauchmeldern dulden, da diese den Mieter nicht in seiner Privatsphäre beeinträchtigen können.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.12.2015
Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist rechtmäßig, wenn der Untermieter der eigentlichen Mieter die Wohnung seinerseits an Feriengäste vermietet.
Landgericht Berlin, Urteil vom 04.11.2015
Bei grundlosem Leerstand oder Zweckentfremdung darf die Stadt Freiburg Wohnungseigentümer zur Vermietung ihrer Wohnungen zwingen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2015
Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2015
Ist eine Wohnung von Schimmelpilz befallen, so kann eine Mieterhöhung von 30 % gerechtfertigt sein, wenn Wohnbereich, Küche und Bad befallen sind.
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.06.2015
Will ein Vermieter nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung durchsetzen, so muss er die tatsächlich für die Modernisierung aufgewendeten Kosten darlegen und erläutern welche Verbesserungen der Mietsache durch die Modernisierungsmaßnahmen eingetreten sind.
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 14.04.2015
Mieterhöhungen können in einem Formularmietvertrag durch die Vereinbarung einer Staffelmiete, oder im Wege der gesetzlichen Mieterhöhungsvorschriften geregelt werden.
Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.04.2015
Will ein Vermieter nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung durchsetzen, so muss er die tatsächlich für die Modernisierung aufgewendeten Kosten darlegen und erläutern welche Verbesserungen der Mietsache durch die Modernisierungsmaßnahmen eingetreten sind.
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 14.04.2015
 
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