Auf Autobahnauffahrten gilt auch bei zähfließendem Verkehr nicht das Reißverschlussverfahren, sodass einfädelnde Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind.
Die Änderung in der Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vielen Fällen erst jetzt aus.