Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.
Ohne Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden - auch wenn es sich nicht um sein Fahrzeug handelt und er deswegen von einer ordnungsgemäßen Versicherung ausging.