Kinder, die erst nach dem Abschluss eines Ehevertrages geboren werden, können eine Korrektur der im Vertrag festgelegten Unterhaltsbestimmungen erforderlich machen.
Ein Ehepartner ist dem anderen auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn dieser sich treulos verhalten hat, sofern der Unterhalt dem Wohl gemeinsamer Kinder dient.
Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.
Der leibliche Vater hat ein Recht auf eine Umgangsregelung, wenn er längere Zeit mit seinem Kind in enger Beziehung gelebt und Verantwortung für dieses übernommen hat.
Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.