Ehegatten, die aufgrund ausländischen Rechts bereits einen Ehenamen bestimmt haben, können, wenn für sie deutsches Recht anwendbar wird, ihren Ehenamen erneut bestimmen.
Beide Elternteile haben anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt eines volljährigen Schülers in allgemeiner Schulausbildung aufzukommen.
Fehlt es an der erforderlichen Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft der geschiedenen Eltern, so kann deren elterliche Sorge teilweise oder vollständig aufgehoben werden.
Maßgeblich für die Berechnung eines nachehelichen Aufstockungsunterhalts sind von nun an - in Abweichung zur bisherigen Rechtsprechung - die Erwerbseinkünfte, die die Ehegatten nach der Scheidung erzielen. Somit steht zukünftig einem Ehegatten, der nach d
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.
Die mündliche Zusage einer freiwilligen Unterhaltsleistung ist rechtlich nicht bindend. Deswegen können solche Zahlungen bei der Bemessung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden.