Gesellschaftsrecht Gelsenkirchen

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Zu nennen sind zunächst die klassischen Personengesellschaften, die nicht als juristische Personen in Erscheinung treten. Dabei gibt es insbesondere folgende Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Im Bereich der juristischen Personen sind insbesondere folgende Gesellschaften zu nennen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG).

Hilfe vom Rechtsanwalt und Notar a.D.

Herr Rechtsanwalt Gerz ist als Notar a.D. in vielfältiger Weise mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst. Daneben ist Johannes Gerz auch als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätig.

Rechtsanwalt Gerz berät und vertritt Sie bei Fragen rund um folgende Themen:

  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft
  • Beratung im Falle von Auseinandersetzungen von Gesellschaftern untereinander
  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Handels-, Handelsvertreter- und Wirtschaftsrecht
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH und AG)
  • Entwurf und Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG und GbR)
  • Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt Gerz berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht:
Rechtsanwalt Johannes Gerz

 
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