Sozialrecht Gelsenkirchen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialrecht als Bestandteil des Öffentlichen Rechts enthält die Rechtsvorschriften, um dieses Sozialstaatsprinzip zu verwirklichen. Der einzelne Bürger hat gesetzliche Rechte gegen den Staat, die sich auf seine soziale Situation auswirken. Auf der anderen, staatlichen Seite stehen dem Bürger deshalb stets Behörden und Stellen mit fachlich ausgebildeten Kräften und Rechtsabteilungen gegenüber.
In dieser Situation bedarf es eines rechtlichen Beistandes, der über fundierte juristische Kenntnisse verfügt und dem Einzelnen hilft, seine Rechtsposition geltend zu machen und so "Waffengleichheit" herzustellen. Dies muss in manchen Fällen schon im Anhörungsverfahren geschehen, bevor die Behörde eine ablehnende Entscheidung erlassen hat.
Sozialrecht auf einen Blick
Das Sozialrecht stellt mit den Teilgebieten Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Schwerbehinderung und Pflegeversicherung einen Kernbereich unserer beruflichen Anwaltstätigkeit dar. Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen rund um
- ärztliches Rentengutachten
- teilweise und volle Erwerbsminderung
- Unfallrente
- Berufskrankheit
- Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung
- Pflegestufe
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegegeld
- allgemeines Verwaltungsverfahren vor der Behörde
- Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
- Verfahren vor dem Sozialgericht
Wir kämpfen für Ihr Recht.
Ihr Anwalt für Sozialrecht:
Rechtsanwalt Johannes Gerz
Ihre Anwältin für Sozialrecht:
Rechtsanwältin Stephanie Gall