Strafrecht Gelsenkirchen
Der Strafverteidiger schafft Waffengleichheit ggü. Ermittlungsbehörden
Das Strafrecht umfasst in seiner Gesamtheit alle Rechtsnormen, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe verbunden sind. Es ist ein besonderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der staatlichen Strafverfolgungs- und Sanktionsmaßnahmen gegenüber den Bürgern.
Häufig fühlt sich der Bürger hilflos und allein, wenn ihn die Polizei - als Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft - als Beschuldigten vernimmt oder ihn sogar vorläufig festnimmt. Hinzu tritt häufig fehlendes Wissen über die eigenen Rechte. Der Betroffene stellt sich häufig die Frage, ob er verpflichtet ist, eine Aussage zu machen. Im Rahmen von Wohnungsdurchsuchungen stellt sich die Frage, welche Maßnahmen der Ermittlungsbehörde geduldet werden müssen. Allgemein besteht im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens die Frage, welche Strafe erwartet werden muss. Fragen dieser Art können nur durch einen Strafverteidiger zuverlässig und kompetent beantwortet werden.
Oberstes Ziel eines Strafverteidigers ist es, das Verfahren einstellen zu lassen. Umso früher der Verteidiger mit der Interessenwahrnehmung beauftragt wird, desto höher sind die Chancen einer Einstellung. Daher empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, sobald man erfährt, dass Ermittlungen eingeleitet worden sind.
Ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei Delikten jeglicher Art souverän gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vertreten.
Ihr Strafverteidiger:
Rechtsanwalt Johannes Gerz