Wohnungseigentumsrecht Gelsenkirchen
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen im Bereich des Wohnungseigentums. Wohnungseigentum wird von der Bevölkerung als ein wichtiger Bestandteil der privaten Vermögensvorsorge, auch der Altersversorgung, angesehen.
Rechtliche Probleme können sich schon beim Erwerb einer Eigentumswohnung ergeben, wenn der zukünftige Wohnungseigentümer vom Verkäufer einen Entwurf des Kaufvertrages zugesandt erhält. Danach entstehen zwangsläufig rechtliche Beziehungen zwischen den Parteien, die Berührung mit Wohnungseigentum haben. Dies sind die Wohnungseigentümer untereinander, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Verwaltungsbeirat und sonstige Dritte, z. B. Energieversorgungsunternehmen, Architekten und Bauunternehmer.
Wohnungseigentumsrecht auf einen Blick
In solchen Situationen bedarf es eines rechtlichen Beistandes, der über fundierte juristische Kenntnisse verfügt und ausschließlich am Interesse des Mandanten orientiert tätig ist. Das Wohnungseigentumsrecht stellt einen Kernbereich unserer beruflichen Tätigkeit dar. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter z. B. bei Fragen rund um folgende Themen aus diesem Gebiet:
- Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb von Wohnungseigentum
- Rechtsbeziehungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Regelungen des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums
- Nutzungen, Lasten und Kosten des Wohnungseigentums
- Verwaltung durch den Verwalter
- Jahres- und Einzelabrechnungen
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Wohnungseigentümerversammlung
- Beschlüsse, einstimmig oder mehrheitlich
- bauliche Veränderungen
- Klage auf Anfechtung von Beschlüssen
- Prozessrecht
- Zwangsvollstreckung
Dabei ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Da wir für sämtliche mit dem Wohnungseigentum beschäftigten Personen tätig sind, sind uns die damit verbundenen jeweiligen Interessen bekannt. Wir können deshalb schon bei der Beratung berücksichtigen, welche Absichten die andere Seite verfolgt und wie erfolgreich dies sein könnte.
Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht:
Rechtsanwalt Johannes Gerz