Arzthaftungsrecht Gelsenkirchen

Sind Sie Opfer eines Behandlungsfehlers?

Ihre Anwältin für Arzthaftung und Patientenrecht

Rechtsanwältin Stephanie Gall bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung im Arzthaftungsrecht.

 kostenlose telefonische Ersteinschätzung
 in Arzthaftungsangelegenheiten ausschließlich für Patienten tätig
 bundesweite Vertretung

Rufen Sie uns an!
Tel: 0209 386110

Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Bei der Behandlung von Patienten in Arztpraxen und Krankenhäusern kommt es immer wieder zu ärztlichen Kunstfehlern. Die Folge ist, dass die Anzahl der gegen Ärzte gerichteten Verfahren vor deutschen Gerichten von Jahr zu Jahr zunimmt. In Rahmen solcher Verfahren geht es regelmäßig um die Frage, ob dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist. Häufig ist es erforderlich, einen medizinischen Sachverständigen hinzuzuziehen, welcher beleuchtet, ob der Arzt den zur Zeit der Behandlung geltenden medizinischen Standard eingehalten hat.

Verfahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts sind oft lang und überaus komplex, da es neben juristischen Fragen überdies medizinische Einzelfragen zu beantworten gilt. Die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler sehen sich oft einer Vielzahl von Problemen gegenüber und empfinden diese als scheinbar unüberwindbare Hindernisse.

Geschädigte Patienten benötigen in einer solche Situation einen Rechtsbeistand, der sich intensiv mit dem Arzthaftungsrecht beschäftigt und auf diesem Gebiet tätig ist. Als Fachanwältin für Medizinrecht hat sich Rechtsanwältin Stephanie Gall auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. In der Vergangenheit hat Rechtsanwältin Gall einer Vielzahl ihrer Mandanten zu ihrem Recht verholfen, wenn es darum ging, das Vorliegen eines Behandlungsfehlers nachzuweisen und die sich daraus ergebenden Ansprüche geltend zu machen. Diesbezüglich ist es nicht zwangsläufig notwendig, ein gerichtliches Verfahren zu führen. Häufig können die Ansprüche des Patienten auch außergerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu ist fundiertes Fachwissen und Verhandlungsgeschick notwendig.

Der Umgang mit der Krankenversicherung und Pflegeversicherung bringt häufig Probleme mit sich: die Krankenversicherung lehnt die Kostenübernahme einer medizinischen Behandlung oder eines Hilfsmittels ab oder bewilligt nicht die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung.

Medizinrecht auf einen Blick

Rechtsanwältin Gall hilft Ihnen bei Fragen rund um

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Aufklärungspflichten
  • Behandlungsunterlagen
  • Folgeschaden
  • Geburtsschadensrecht
  • Haushaltsführungsschaden
  • Krankenhausbehandlung
  • Personenschaden / Sachschaden
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Krankengeld
  • Reha
  • Pflegeversicherung


Wir kennen die Sorgen geschädigter Patienten und nehmen diese ernst. Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs klären wir Sie über Ihre Rechte als Patient auf und sagen Ihnen, was zu tun ist.

Ihre Anwältin für Arzthaftung und Patientenrecht:
Rechtsanwältin Stephanie Gall

 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular